Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle
Notwendige Unterlagen
Ab dem 01.01.2023 werden nur noch Anträge auf Verkehrsrechtliche Anordnungen angenommen
und bearbeitet, wenn der Nachweis über eine aktuelle RSA 21 Schulung des Antragstellers vorgelegt wurde!
Um eine ordnungsgemäße Prüfung gewährleisten zu können, muss der Antrag mindestens 7 Arbeitstage vor Beginn der Maßnahme vorgelegt werden. Verlängerungen sind mind. 3 Arbeitstage vor Ablauf der Erlaubnis schriftlich zu beantragen.
Ansprechpartner
Referat 3.2 - Beiträge / Verkehrswesen Yasmin Meinzer
Raum 2.06
(08751) 704-324
(08751) 704-905
Markus Sigl
Zimmer: 2.05
(08751) 704-321
(08751) 704-905
Günter Wittmann
Zimmer: 2.03
(08751) 704-320
(08751) 704-905
Formulare
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle
- Wiederherstellungsanzeige / Fertigstellungsanzeige