Hochwasser
Die Stadt Mainburg ist wegen ihrer Lage an der Abens hochwassergefährdet. Im Ernstfall wird der Mainburger Pegel der Abens im Stadtgebiet durch Feuerwehr, Bauhof und Stadtverwaltung genau beobachtet.
Die Pegelstände und die Hochwasserentwicklung können unter folgendem Link auf den Seiten des des Hochwassernachrichtendienstes Bayern abgefragt werden:
Aktuelle Informationen erhalten Sie im Hochwasserfall über die Startseite unserer Homepage bzw. ab einen Pegelstand von 160 cm (Meldestufe 3) auch über das Bürgertelefon unter 08751/704-111
Im Folgenden stellen wir Informationen rund um das Thema Hochwasser bereit:
Im Ernstfall
- Falls Sie betroffen sind, informieren Sie sich bitte regelmäßig über die Pegelstände und deren Entwicklung. Dokumentieren Sie ggf. die Auswirkungen des Wasserstandes für Ihr Gebäude (Foto).
- Wir bitten Sie rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zur Sicherung ihres Hauses vorzunehmen
- Achten Sie auf Ihre Kinder
- Entfernen Sie Ihr Auto frühzeitig aus gefährdeten Bereichen
- Beachten Sie die weiteren aktuellen Durchsagen im Rundfunk
- Befolgen Sie die Anordnungen der Einsatzkräfte
- Folgen Sie den Anweisungen der Feuerwehr und achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen
- Begeben Sie sich bei steigenden Wasserständen zu Ihrer Sicherheit unbedingt in die oberen Stockwerke. Begeben Sie sich keinesfalls in den Keller, wenn die Gefahr von Wassereintritt besteht
- Bei Wassereintritt können Steckdosen und Elektrische Geräte lebensgefährliche Stromschläge verursachen
- Gehen Sie zu keinem Zeitpunkt ein Risiko ein! Ihr Leben geht vor dem Erhalt von Sachwerten
Vorsorgemaßnahmen für den Hochwasserfall
Hochwasser ist eine Naturkatastrophe, die sich schwer bekämpfen lässt. Dennoch können viele Schäden vermeiden oder zumindest in Grenzen gehalten werden, wenn vorgesorgt wird. Hier ist jeder aufgerufen – tun Sie, was in Ihrer Macht steht. Über folgende Links erfahren Sie, was Sie tun können:
Bauliche Vorsorgemaßnahmen für den Hochwasserfall
Eigenvorsorge ist gesetzliche Pflicht
Nach § 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes besteht auch die gesetzliche Pflicht, dass jeder, der von Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen seiner Möglichkeiten eigene Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und zur Schadensminimierung trifft. Auch die Nutzung von Grundstücken ist den möglichen Gefährdungen durch Hochwasser für Mensch, Umwelt und Sachwerte anzupassen.
Für Neubauten und die Erweiterung von Gebäuden im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet besteht eine wasserrechtliche Genehmigungspflicht nach § 78 des Wasserhaushaltsgesetzes. Dabei ist die hochwassersichere Bauweise nachzuweisen.
Tipps zur Bauvorsorge
Gebäudeschutz:
- Keller als dichte Wanne bis über den höchsten Grundwasserstand ausbilden.
- Rohrdurchbrüche druckwasserdicht ausführen und/oder auf das Niveau des Erdgeschosses verlegen.
- Hochwasserverträgliche Baumaterialien verwenden. Hochwassergefährdete Räume sollten leicht zu reinigen und zu trocknen sein (keine Holzverkleidung oder Teppichböden).
- Soweit eine hochwasserfreie Installation nicht möglich ist, müssen Heizöltanks gegen Auftrieb und "Wasserdruck von außen" gesichert werden. Prüfpflichten durch Sachverständige beachten! Besser ist es, die Heizung auf Gas, Strom oder Holz umzurüsten.
- Hausinterne Stromanlagen sollten hochwasserfrei verlegt oder umgerüstet werden. Lassen Sie für gefährdete Räume getrennte elektrische Schaltkreise anlegen und nehmen Sie diese bei Gefahr außer Betrieb.
- Schützen Sie Ihr Gebäude gegen Rückstau, indem Sie geeignete Rückstausicherungen einbauen und regelmäßig warten lassen.
- Wenn möglich, auf Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (z.B. Gully im Keller) verzichten - das ist der beste Rückstauschutz!
- Informieren Sie sich, wie Sie Ihr Haus gegen Wasser schützen können, z. B. durch mobile Schutzelemente für Türen und Fenster.
- Welche Maßnahmen technisch sinnvoll sind, klären Sie mit einem Fachmann (Architekt, Statiker, Entwässerungsplaner/Sanitärfachbetrieb).
- Rückstauschutz
Angepasste Gebäudenutzung
- Hochwassergefährdete Stockwerke und Gebäudeteile angepasst nutzen
- Keine hochwertigen Möbel, Hausrat und technische Geräte im Keller lagern.
- Heizung, Waschmaschine etc. hochwasserfrei aufstellen.
- Keine Lagerung von losen Gebinden mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Lacke, Lösungsmittel) im Keller oder Garagen.
- Möbel und Geräte in gefährdeten Bereichen leicht transportierbar aufstellen.
- Keine hochwertigen Gegenstände und Gefahrstoffe in der Garage lagern.
- Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten:
Hochwassergefahren-Karten Mainburg
Abens | Blattschnitt K 4 |
Blattschnitt K 5 | |
Blattschnitt K 6 | |
Sandelbach | Blattschnitt K 1 |
Unterempfenbacher Bach | Blattschnitt K 1 |
Rückfragen hierzu richten Sie bitte an:
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
86179 Augsburg
Tel. 08 21/ 9071-0
Fax 08 21/ 9071-5556