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Richtlinien zum Umweltpreis der Stadt Mainburg (Stand: 09.2015)

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  • A) Die Stadt Mainburg vergibt alle Jahre einen Umweltpreis für vorbildliche Leistungen oder vorbildliches Verhalten im Bereich des Natur- und Umweltschutzes in der Stadt Mainburg. Der Preis wird mit einem Wert von 1 000 € dotiert. Die in der Richtlinie benannte Jury trifft die Entscheidung, wer den Umweltpreis bekommen soll. Die Verwaltung hat hierzu dem zuständigen Gremium/Jury einen Vorschlag zu unterbreiten.
  • B) Die Finanzierung des Preises soll zur Hälfte über den Stadthaushalt zur anderen Hälfte über Sponsoring z.B. heimische Betriebe, Banken oder Umweltorganisationen erfolgen.
  • C) Mit der Auszeichnung sollen beispielhafte natur- und umweltschützende bzw. verbessernde Leistungen gewürdigt, der Öffentlichkeit vorgestellt und bekannt gemacht werden.

 

Gleichzeitig soll damit das Interesse der Bevölkerung auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes geweckt werden und ein Anreiz zur Nachahmung geschaffen werden. Die Bürger sollen angeregt und ermutigt werden, im Rahmen ihres Lebens- und Einwirkungskreises durch Eigeninitiative aktiv zum Natur- und Umweltschutz beizutragen.

 

§ 1 Veranstalter

  • 1. Zur Förderung des aktiven Natur- und Umweltschutzes schreibt die Stadt Mainburg einen Umweltpreis aus.
  • 2. Der Umweltpreis ist mit 1 000 € dotiert und wird alle Jahre vergeben.
  • 3. Die Finanzierung soll zur Hälfte des Preisgeldes über Sponsoren erfolgen.

 

§ 2 Wettbewerbsbereich

  • 1. Eingereicht können Beiträge aus den Bereichen des Natur- und Umweltschutzes, Gewässerschutz, Biotop- und Artenschutz, Bodenschutz, Klimaschutz und Energieeinsparung.
  • 2. Eine Einengung der o.g. Bereiche ist möglich. In diesem Fall wird ein Thema schwerpunktmäßig festgelegt und entsprechend ausgeschrieben.

 

§ 3 Teilnahmeberechtigung

  • 1. Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Verbände, Betriebe, Privatpersonen, Interessengruppen, Schulen und Jugendgruppen aus Mainburg, die umweltfreundliche Maßnahmen oder Projekte durchgeführt haben, deren Realisierung aber nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Auch langjähriges intensives Engagement zu einem Thema mit Bezug zum Vergabejahr kann prämiert werden. Jedes Projekt bzw. Maßnahme kann nur einmal beantragt werden.
  • 2. Bedienstete der Verwaltung und Mitglieder der politischen Gremien sind nicht teilnahmeberechtigt.

 

§ 4 Wettbewerbsunterlagen

  • 1. Die Teilnahme ist schriftlich anzumelden. Beizufügen sind kurze Beschreibungen des Vorhabens oder der Maßnahme sowie die Darstellung der natur- und umweltschutzrelevanten Auswirkungen.
  • 2. Fotos, Prospekte, Skizzen, Zeitungsberichte und anderes sollen zur Erleichterung der Beurteilung beigefügt werden.
  • 3. Die Wettbewerbsunterlagen können von dem eingereicht werden, der die Leistung erbracht hat oder von Dritten bei Einverständnis des Leistungserbringers.

 

§ 5 Abgabetermin

Die Beiträge sind bis spätestens 30.10. eines jeden Jahres bei der Stadtverwaltung einzureichen und sollen in der ersten Sitzung des Stadtrates im darauffolgenden Jahr verliehen werden.

 

§ 6 Preisgericht

  • 1. Über die Verleihung des Preises entscheidet der Stadtrat. Eine Jury, die sich aus dem ersten Bürgermeister, dem/n Stadtratsreferenten für Naturschutz und Umweltschutz, zwei weiteren Mitgliedern des Stadtrats, zwei Mitgliedern der Verwaltung und einem Vertreter des Sponsors zusammensetzt, schlägt den/die Preisträger vor.
  • 2. Zur Beratung werden ggf. die Vertreter der örtlichen Naturschutzverbände, Naturschutzvereine, der Landwirtschaft, der Jägerschaft, des Obst- und Gartenbauvereins, des Fischereivereins und des Alpenvereins beteiligt.
  • 3. Ein Beschluss bedarf der einfachen Mehrheit. Die Entscheidung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit und des Rechtsweges.
  • 4. Die Jury kann von der Vergabe des Preises absehen, wenn keine preiswürdigen Leistungen bekannt geworden sind. Bei mehreren preiswürdigen Leistungen kann der Preis geteilt werden.

 

Mainburg, den 14.09.2015

Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Mainburg Nr. 79/2015.


 
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