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Hinweise für Pool- und Schwimmbadbesitzer

Hinweise für Pool- und Schwimmbadbesitzer (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Hinweise für Pool- und Schwimmbadbesitzer
  • Befüllung mit Frischwasser
    Der Pool ist über den Hauswasseranschluss zu befüllen.

    Wichtig: Die Befüllung der Pool- oder Schwimmbadanlage mit Frischwasser darf 
    nicht über den Gartenwasserzähler erfolgen. Der Gartenwasserzähler darf ausschließlich für die Bewässerung des Gartens genutzt werden, da das Frischwasser hierbei im Boden versickert und von den Pflanzen aufgenommen wird. 

    Eine Befüllung des Schwimmbades über einen Gartenzähler würde eine Abgaben-hinterziehung darstellen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

     

  • Entsorgung von Pool- und Schwimmbadwasser
    Das benutzte Pool- und Schwimmbadwasser ist Schmutzwasser (siehe Definition).

    Die Versickerung auf dem eigenen Grundstück ist somit verboten, da dabei Verschmutzungen unerlaubt in den Untergrund und somit in das Grundwasser eingeleitet werden. Die Stadt Mainburg weist darauf hin, dass der Anschlussnehmer verpflichtet ist, Poolwasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten. Hierfür sind Abwassergebühren zu zahlen. 

    Nicht nur die Verunreinigung des Bodens und des Grundwassers bildet ein Problem bei der unerlaubten Versickerung, es kann auch zu Schäden am eigenen Gebäude oder auf den Nachbargrundstücken führen. Die plötzlich anfallende Menge an Poolwasser kann der Boden nicht so schnell aufnehmen, dadurch kann das Poolwasser oberflächennah in den Keller des eigenen Gebäudes oder aber auch auf das Nachbargrundstück oder Keller des Nachbargebäudes fließen und dort erhebliche Schäden verursachen. 

     

  • Definition Schmutzwasser nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    Nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist Schmutzwasser Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wurde. Das Frischwasser, mit dem der Pool befüllt wird, wird in der Regel chemisch behandelt, z. B. mit Chlor, Algenschutzmittel, sogenannten Algiziden, pH-Optimizer usw…

    Auch für den Fall, dass keine Chlorung oder sonstige Behandlung des Wassers vorgenommen werden sollte, wird das Wasser alleine durch den Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert, wie z. B. durch Sand, Laub, Sonnencreme, Haare, Schweiß und evtl. auch Körperflüssigkeiten. Auch der Einsatz von Aktivsauerstoff zur Reinigung des Poolwassers stellt eine Veränderung des Wassers dar. 

    Durch die Veränderung des Wassers ist die ursprüngliche Beschaffenheit des Frischwassers nicht mehr vorhanden. Poolwasser ist somit, wie Rückspülwasser aus der Filterspülung, Schmutzwasser, das durch die Kläranlage zu reinigen ist.

     

 

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung telefonisch unter 08751/704-204 
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