Stadt Mainburg erinnert an Räum- und Streupflicht
Mit dem nahenden Wintereinbruch erinnert die Stadt Mainburg erneut alle Grundstückseigentümer an ihre Räum- und Streupflicht. Gemäß der „Reinigungs- und Sicherungsverordnung“ sind Anlieger dazu verpflichtet, Gehwege und angrenzende Flächen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Diese Pflicht gilt sowohl für bebautes als auch unbebautes Eigentum.
Räum- und Streupflicht im Detail
Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr müssen die Gehwege von Schnee befreit und bei Glätte gestreut werden. Diese Maßnahmen sind bis 20 Uhr bei Bedarf zu wiederholen, um Gefahren für Fußgänger zu vermeiden. Grundstückseigentümer, die nicht selbst räumen und streuen können, sollten dies in der Regel an Mieter delegieren, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
Sand oder Splitt sind für das Streuen bei Glätte vorgeschrieben. Der Einsatz von Streusalz ist aus Umweltschutzgründen nur in Ausnahmefällen zulässig, beispielsweise auf Treppen oder bei besonderen Steigungen. Streusalz kann das Grundwasser und die Vegetation schädigen, weshalb es weitestgehend vermieden werden sollte.
Falls kein Gehweg vorhanden ist, müssen Anlieger eine mindestens einen Meter breite Fläche entlang ihres Grundstücks sicher begehbar halten. Auch wenn sich ein Grünstreifen oder eine Böschung zwischen Grundstück und Straße befindet, besteht die Räum- und Streupflicht. Schnee und Eisreste sollten so gelagert werden, dass weder Fußgänger noch der Straßenverkehr behindert werden.
Grundstückseigentümer, die ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch private Haftungsansprüche bei Unfällen oder Verletzungen auf nicht geräumten Wegen. Die Stadt weist darauf hin, dass unzureichendes Räumen und Streuen zu Schadensersatzforderungen führen kann.
Wichtige Hinweise für einen reibungslosen Winterdienst
Um bei Schneefall den Winterdienst optimal durchzuführen und die Arbeit des Bauhofpersonals zu unterstützen, bittet die Stadt Mainburg um Beachtung folgender Hinweise:
Sträucher und Äste zurückschneiden: Überhängende Äste und Sträucher aus Vorgärten sollten vor dem Winter zurückgeschnitten werden. Bei Schneelast können diese weiter heruntergedrückt werden und so den Verkehrsraum zusätzlich einschränken, was den Winterdienst erschwert.
Parken auf privaten Stellplätzen: Um die Schneeräumfahrzeuge nicht zu behindern, sollten Fahrzeuge nach Möglichkeit auf privaten Stellplätzen abgestellt werden. Freie Straßenflächen ermöglichen eine schnellere und gründlichere Räumung.
Sonderwünsche beim Schneeräumen: Während und kurz nach einem Schneefall wird der Bauhof zunächst die Hauptverkehrsstraßen räumen, um den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten. Daher bitten wir, von Sonderwünschen abzusehen – die Räumfahrzeuge können nicht überall zur gleichen Zeit sein.
Eigenverantwortliche Gehwegräumung: Auch wenn die Stadt Mainburg in bestimmten Bereichen Gehwege miträumt, bleibt die Räum- und Streupflicht für Anlieger bestehen. Hauseigentümer müssen sichergehen, dass Gehwege vor ihrem Grundstück verkehrssicher sind. Unfälle auf nicht geräumten Gehwegen können Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Die Stadt Mainburg weist außerdem darauf hin, dass seit 2014 ein eingeschränkter Winterdienst betrieben wird. Vorrangig werden verkehrswichtige und gefährliche Straßen geräumt und gestreut. Nur bei starkem Schneefall von über 10 cm oder bei Blitzeis wird auf allen Straßen geräumt. Der Winterdienst setzt in der Regel vor dem Berufsverkehr ein und endet abends mit dem Rückgang des Tagesverkehrs.
Für Anliegen zum Winterdienst steht zudem ein Anrufbeantworter zur Verfügung. Unter der Nummer 08751 704 399 können Hinweise und Fragen zum Winterdienst gemeldet werden; diese werden dann schnellstmöglich bearbeitet.
Verständnis und Mithilfe
Die Stadt Mainburg appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, bei plötzlichem Schneefall Verständnis für die zeitintensiven Einsätze des Bauhofs zu zeigen und die Hinweise zur Unterstützung des Winterdienstes zu berücksichtigen. Die Stadtverwaltung dankt allen Anliegern und Verkehrsteilnehmern für ihre Mithilfe und Rücksichtnahme in der Wintersaison.