Wahlen 2023
Aktuelle Wahlergebnisse 2023 Mainburg
Hier sind am 8. Oktober 2023 im Laufe des Abends die aktuellen Wahlergebnisse abrufbar:
Information nach Art. 13, 14 DSGVO für das Wahlamt
Bekanntmachungen zu Wahlen 2023
Veröffentlicht am | Titel | Download |
11. 10. 2023 | Bekanntmachung des Ergebnisses des Bürgerentscheids "Bau der Stadthalle auf dem Areal des Brandgeländes" am 8. Oktober 2023 | [Bekanntmachung des E...] (290kB) (bereitgestellt am: 11.10.2023) |
02. 10. 2023 | Bekanntmachung über Feststellung des Abstimmungsergebnisses für den Bürgerentscheid „Bau der Stadthalle auf dem Areal des Brandgeländes“ | [Bekanntmachung über...] (60kB) (bereitgestellt am: 02.10.2023) |
30. 09. 2023 | Wahlbekanntmachung für die Landtags- und Bezirkswahlen am 08. Oktober 2023 | [Wahlbekanntmachung f...] (50kB) (bereitgestellt am: 30.09.2023) [Hinweis auf Wahlbeka...] (64kB) (bereitgestellt am: 30.09.2023) |
08. 09. 2023 | Abstimmungsbekanntmachung für den Bürgerentscheid am 08. Oktober 2023 – „Bau der Stadthalle auf dem Areal des Brandgeländes“ | [Abstimmungsbekanntma...] (858kB) |
08. 09. 2023 | Landtags- und Bezirkswahl 2023: Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen | [Landtags- und Bezirk...] (100kB) (bereitgestellt am: 08.09.2023) |
21. 03. 2023 | Widerspruchsmöglichkeit gegen Auskunftserteilungen von persönlichen Daten aus dem Melderegister | [Bekanntmachung über...] (103kB) (bereitgestellt am: 21.03.2023) |
01. 09. 2023 | Landtags- und Bezirkswahl 2023: Bekanntmachung über endgültig zugelassene Wahlkreisvorschläge | [Landtags- und Bezirk...] (267kB) (bereitgestellt am: 01.09.2023) |
Diese Woche wurden die Abstimmungsbenachrichtigungsbriefe an alle Stimmberechtigten verschickt. Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme für den Bürgerentscheid „Bau der Stadthalle auf dem Areal des Brandgeländes“ am 8. Oktober vorher per Briefabstimmung abzugeben. Alle Wählerinnen und Wähler können dafür ab sofort ihre Abstimmungsunterlagen beantragen. Dazu bestehen mehrere Möglichkeiten: Online über die Homepage der Stadt Mainburg oder postalisch über den Antrag auf der Rückseite des Abstimmungsbenachrichtigungsbriefes.
Sollte es bei der Beantragung der Unterlagen mittels „QR-Code“, der mit einer entsprechenden App vom Smartphone gescannt und verarbeitet werden kann, zu einer Fehlermeldung kommen oder nicht funktionieren, können die Abstimmungsunterlagen jederzeit online über das Rathausserviceportal der Stadt Mainburg beantragt werden. Der Link dazu lautet: www.mainburg.de/online-service oder www.mainburg.de/wahl.
Wer Fragen zur Beantragung der Abstimmungsunterlagen hat kann sich gerne an das Bürgerbüro der Stadt Mainburg wenden, Telefon 08751-704 411.
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Schöffen
Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 findet im Jahr 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. Nach der Bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder Personen vorzuschlagen, die für dieses Ehrenamt geeignet sind.
Ein Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste, sowie weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/), sowie im Bürgerbüro der Stadt Mainburg oder hier zum Download:
Broschüre zum Download unter: https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Bitte schicken Sie Ihr Bewerbung bzw. Vorschläge bis spätestens 3. März 2023 schriftlich an die Stadt Mainburg
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Weiß:
Stadt Mainburg, Hauptamt, Marktplatz 1-4, 84048 Mainburg
Telefon: 08751/704-151 - Telefax 08751/704-903
Email:
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Jugendschöffen
Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 findet im Jahr 2023 wieder die Wahl der Jugendschöffen statt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. Nach der Bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder Personen vorzuschlagen, die für dieses Ehrenamt geeignet sind.
Das Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Jugendschöffen, sowie weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Kelheim, sowie im Bürgerbüro der Stadt Mainburg oder hier zum Download:
Broschüre zum Download unter: https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Bitte schicken Sie Ihr Bewerbung bzw. Vorschläge bis spätestens 3. März 2023 schriftlich an die Stadt Mainburg.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Weiß:
Stadt Mainburg, Hauptamt, Marktplatz 1-4, 84048 Mainburg
Telefon: 08751/704-151 - Telefax 08751/704-903
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