Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen
Öffentliche Veranstaltungen sind nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) dem Sachgebiet für öffentliche Sicherheit und Ordnung anzuzeigen. Hier finden Sie Informationen, Formulare und Kontaktdaten rund um das Thema Veranstaltungen.
Öffentlich ist eine Veranstaltung, wenn diese für jedermann zugänglich ist (also nicht für geschlossene Gesellschaften). Es kommt aber nicht darauf an, ob Eintritt verlangt wird.
Soweit dies für einen geordneten und sicheren Ablauf der Veranstaltung notwendig erscheint, setzt die Stadt Mainburg die erforderlichen Auflagen fest, wie beispielsweise das Veranstaltungsende, Anzahl der Toiletten, die Anordnung von Ordnungs- und Sanitätsdienst sowie zum Brand- und Lärmschutz.
Anzeige- und Erlaubnispflichtige Veranstaltungen
vorübergehende Gaststättenerlaubnis gem. § 12 GastG
Weitere Hinweise zu Veranstaltungen
Weiteren Fragen können Sie gerne unter folgenden Kontaktdaten stellen:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
08751 704-414
08751 704-903
Bürgerbüro
08751 704-411
08751 704-901